Pflegeversicherung

Was ist die Pflegeversicherung?

  • Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
  • Die Vorschriften sind im Sozialgesetzbuch 11 geregelt
  • Sie ist an die gesetzliche Krankenkasse des Versicherten angegliedert.
  • Sie bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit die Pflege auch im häuslichen Bereich gelingen kann

Wer ist pflegeversichert?

  • Jeder Mensch, der in Deutsch­land gesetzlich oder privat kranken­versichert ist, ist auto­matisch auch pflege­versichert.
  • Man kann Leistungen erhalten, wenn man nachweisen kann, dass man innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung mindestens 2 Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen war und eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

  • Pflegebedürftig sind Menschen, wenn sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung Hilfe und Unterstützung brauchen. Diese Hilfe muss für mindestens sechs Monate benötigen werden.

Wichtig: Ist man durch einen Unfall oder Krankheit nur vorübergehend auf Unterstützung angewiesen, hat man keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dafür sind die Kranken- oder Unfallversicherungen zuständig.

  • Welchen Pflegegrad man bekommt, hängt davon ab, wie viel Unterstützung benötigt wird.
  • Der Antrag muss bei der Pflegeversicherung gestellt werden.


Wie stellt man einen Antrag?

  • Den Antrag stellt man bei der an die Krankenversicherung angegliederten Pflegeversicherung.
  • Der Antrag kann per Telefon, durch einen formlosen Brief oder eine E-Mail erfolgen.
  • Viele Pflegeversicherungen haben inzwischen aber auch ein Antragsformular auf ihrer Homepage (Antrag auf Pflegeleistungen).

Nächster Schritt:

  • Nachdem der Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, beauftragt diese einen Gutachter/eine Gutachterin.
  • Der Gutachter/die Gutachterin vereinbart einen Termin mit Ihnen

Wichtig: stellen sie den Antrag für Ihr Kind oder einen Angehörigen muss dieser bei dem Termin anwesend sein.

Um auf den Termin mit dem Gutachter gut vorbereitet zu sein, kann es hilfreich sein ein Pflegetagebuch zu schreiben.

Ein Vordruck für ein Pflegetagebuch finden sie z.B.

Familienratgeber.de – Pflegetagebuch

Wie läuft die Begutachtung ab? 

  • Der Gutachter prüft, wie viel eine Person selbst machen kann und wie viel Unterstützung sie benötigt.
  • Der Gutachter bewertet die Pflegebedürftigkeit in einzelnen Bereichen. Diese Bereiche nennt man Module.
  • Jedes Modul hat eine eigene Gewichtung. Das bedeutet, dass manche Module wichtiger für das Gutachten sind als andere. Zum Beispiel ist die „Selbstversorgung“ besonders wichtig.
  • Es gibt sechs Module:
  • In den einzelnen Bereichen vergeben die Gutachter Punkte.
  • Je höher die Punktzahl ist, desto höher wird der Pflegegrad sein.
  • Die Gutachter schicken ihre Beurteilung an die Pflegekasse. Diese vergibt dann den Pflegegrad.

Wo kann ich mich beraten lassen?

  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben einen Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7 SGB 11)
  • Die Mitarbeiter*innen der Pflegekassen müssen Sie auf Wunsch kostenlos beraten.
  • Außerdem gibt es in Deutschland über 550 Pflegestützpunkte. Dort erklären Ihnen die Berater*innen welche Hilfen, Unterstützungen und wie viel Geld es für Pflegebedürftige gibt. 

Welche Leistungen gibt es?

  • Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege.
  • Ob und in welcher Höhe Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung bestehen, hängt vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab. 

Wir legen den Fokus auf die Leistungen der häuslichen Pflege:

Pflegegeld:

  • Das Pflegegeld ist eine steuerfreie Geldleistung durch die Pflegekasse, die zur Finanzierung der häuslichen Pflege dient.
  • § 37 SGB 11 definiert „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ (§ 37) als eine Geldleistung, die Pflegebedürftigen, die in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Pflegegeld dient als finanzieller Anreiz, die Versorgung eines Verwandten oder Bekannten selbst zu übernehmen.
Pflegesachleistung:  
–        Die Pflegesachleistungen sind eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege.
–        Die Sachleistung dient der Finanzierung von Pflegeaufwendungen durch Pflegedienste oder selbstständig tätige Pflegekräfte.
–        Die Pflegesachleistungen umfassen die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung und medizinische Pflegemaßnahmen wie Verbandswechsel und Medikationen.

Kombinationsleistung:

  • Voraussetzung ist, dass die Pflege durch einen Pflegedienst und pflegende Angehörige übernommen wird.
  • Wird eine Leistung voll genutzt, entfällt der Anspruch auf die andere Leistung. Wenn also das Sachleistungsbudget durch einen Pflegedienst komplett verbraucht wird, erhält Ihr Angehöriger kein zusätzliches Pflegegeld.
  • Werden Pflegesachleistungen zur Hälfte genutzt, erhält Ihr Angehöriger anteiliges Pflegegeld in Höhe von 50 Prozent.

Weitere Informationen:

Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)

https://www.familienratgeber.de/

https://www.pflegehilfe.org/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/