Nach langer Zeit der Vorfreude konnten am 01. November 2020 fünf junge Erwachsene Menschen mit Behinderung ihr Neues zu Hause in Mülheim-Kärlich beziehen. Mit viel Liebe zum Detail gestalteten die Bewohnerinnen und Bewohner ihre eigenen Zimmer und die Vorfreude auf die erste eigene Wohngemeinschaft war unermesslich. Der Auszug aus dem Elternhaus stellt für die jungen Menschen mit Behinderung ein wichtiger Meilenstein in ein selbstbestimmtes und inklusives Leben in der Gemeinde dar.
„Wohnen ist ein wesentliches Grundbedürfnis menschlichen Lebens. Sicherheit, Wärme, Schutz, Geborgenheit, Rückzugsmöglichkeit, Raum zur ganz individuellen, selbstbestimmten Entfaltung und letztlich auch Ausgangspunkt zum Erfahren der Außenwelt.“
(Maier-Michalitsch/Grunick 2012: 177)
Das Wohnhaus befindet sich zentral in einem ruhigen Wohngebiet, sodass die jungen Erwachsenen die Geschäfte der Stadt gut fußläufig erreichen können. Das familienähnliche Zusammenleben, die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und die Vernetzung im nahen Sozialraum sind Kernelemente der Konzeption und werden in der Wohngemeinschaft aktiv gelebt. So finden regelmäßige gemeinsame Film- und Spielabende, Ausflüge, Kochangebote oder gemeinsame Gruppengespräche mit den jungen Erwachsenen statt, um die Gemeinschaft zu fördern und zu festigen. Der Zusammenhalt der jungen Erwachsenen ist besonders in der schweren Zeit der Pandemie zu spüren, indem sie sich gegenseitig unterstützen und Pläne für ihre gemeinsame Freizeit schmieden, wenn das „normale Leben“ wiederkehrt. Auch die Eltern sind eine wichtige Unterstützung auf dem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ihrer Kinder. So helfen sie tatkräftig bei der Gestaltung der Wohngemeinschaft mit und besuchen ihre Kinder regelmäßig, um den Ablöseprozess vom Elternhaus für die jungen Erwachsenen zu erleichtern.
Die personenzentrierte Ausrichtung der Wohngemeinschaft setzt die Leitidee des Bundesteilhabegesetzes aktiv um und soll somit den jungen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben nach eigenen Wünschen und Bedürfnisse ermöglichen. Unser Anspruch ist es, die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe den jungen, beeinträchtigten Menschen zu ermöglichen und sie in den neuen Sozialraum zu integrieren. Gemäß dem Leitgedanken der Behindertenrechtskonvention „Nicht ohne uns über uns“ werden die jungen Erwachsenen in alle Entscheidungsprozesse von Beginn an aktiv einbezogen, sodass ihre Wünsche und Bedürfnisse bei der Umsetzung des ersten Wohnprojektes des Vereins, unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Ressourcen, mit einfließen. Unterstützung erhalten sie dabei vor allem von ihren Eltern als gesetzliche Betreuer, dem Verein, dem ambulanten Fachdienst und vielen weiteren Kooperationspartnern, die die jungen Erwachsenen beim Start in ein selbstständiges Leben unterstützen und begleiten.
Wir wünschen den Bewohnerinnen und Bewohnern viel Glück auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Der Verein ist bereits mit Planungen für ein zweites Wohnprojekt beschäftigt und freut sich darauf, weiteren Menschen mit Beeinträchtigung ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.